Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Was Unternehmen jetzt tun müssen

Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet zahlreiche Unternehmen dazu, ihre Website barrierefrei zu gestalten – und zwar nicht optional, sondern gesetzlich vorgeschrieben.

Strafe möglich.
bis 0

„Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro und mögliche Abmahnungen durch Wettbewerber. Wir unterstützen Dich dabei, Deine Website jetzt rechtzeitig anzupassen – mit klaren Paketen für Unternehmen, die auf der sicheren Seite stehen wollen.“

Wer ist vom BFSG betroffen?

Das BFSG betrifft alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder bestimmte elektronische Produkte für Endnutzer bereitstellen – insbesondere:

  • Online-Shops & Buchungsplattformen
  • Banken, Versicherungen, Telekommunikation
  • Bildungsanbieter & E-Learning-Plattformen
  • Anbieter von Software, digitalen Formularen oder Zahlungssystemen
  • Hersteller & Händler von z. B. Smartphones, Routern, interaktiven Automaten

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und < 2 Mio. € Umsatz sind bei Dienstleistungenausgenommen – nicht jedoch bei Produkten.

Das BFSG umsetzen
jetzt handeln mit Elci.ai

Wir sind Deine Experten für barrierefreie Websites, SEO und digitale Compliance.
Unser Team prüft, begleitet und setzt für dich um – rechtssicher, pragmatisch und effizient.

Was ist beim BFSG zu tun?

Wenn deine Website nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) rechtssicher sein soll, müssen konkrete Anforderungen erfüllt werden – technisch, inhaltlich und gestalterisch. Dazu gehören auch eine Barrierefreiheits-Erklärung nach EN 301 549 sowie – sofern möglich – das Angebot von Inhalten in Leichter Sprache, um wirklich allen Nutzergruppen Zugang zu ermöglichen.

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Content

Texte gut lesbar und skalierbar gestalten

Farben

Farbkontraste und Schriftarten optimieren

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Tastatur

Alle Inhalte auch per Tastatur bedienbar machen

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Alt-Tags

Bilder mit Alternativtexten versehen

Untertitel

Videos mit Untertiteln ausstatten

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PDFs

PDFs und Formulare barrierefrei bereitstellen

Unsere Angebote zur Umsetzung des BFSG

Jede Website ist anders – deshalb bieten wir flexible Pakete an, die sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Ob erste Einschätzung, technische Umsetzung oder vollständige Begleitung bis zur rechtssicheren Erklärung:
Wir helfen Dir, Deine Website barrierefrei zu gestalten – effizient, nachvollziehbar und gesetzeskonform.

Im Folgenden findest Du unsere drei Leistungsstufen – von der kompakten Analyse bis zur vollständigen Komplettlösung.

Basic Audit
Paket 1
999,- € - einmalig -
Visuelle Prüfung nach WCAG 2.1 AA
PDF-Report mit konkreten Maßnahmen
Priorisierte To-do-Liste
Optional: 30-min Feedback-Call
Technik + Inhalt
Paket 2
3599,- € - einmalig -
Vollständiger Website-Audit inkl. Code
Umsetzung aller relevanten Barrierefreiheitsstandards
Screenreader- & Tastaturnavigation
Barrierefreie PDFs, klare Sprache, strukturierte Navigation
All-Inklusive & Erklärung
Paket 3
7599,- € - einmalig -
Alles aus Paket 2
Untertitelung von Videos
Barrierefreiheits-Erklärung nach EN 301 549
Schulung für dein Team (optional)

Unsere Kunden
die vom ELCI.AI Wissen profitieren

Erfahre was unsere Teilnehmer so sehr an unserem SEO-Wissen schätzen und wie sie ihr täglicher Basis durch unser Coaching ihre Websiten und Onlineshops optimieren und zu mehr Sichtbarkeit und Aufrufen führen.

Häufige Fragen zum BFSG

Das Thema digitale Barrierefreiheit wirft bei vielen Unternehmen berechtigte Fragen auf. In unseren FAQs findest Du die wichtigsten Antworten rund um das BFSG, die rechtlichen Vorgaben und unsere Dienstleistungen zur Umsetzung.

Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch für kleinere Unternehmen?

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und weniger als 2 Mio. € Umsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen – nicht jedoch, wenn sie Produkte verkaufen, die unter das Gesetz fallen (z. B. Hardware, Automaten oder digitale Lesegeräte).

Was passiert, wenn ich meine Website nicht rechtzeitig barrierefrei mache?

Bei Verstoß drohen Bußgelder von bis zu 100.000 €, Unterlassungserklärungen von Wettbewerbern und sogar Schadensersatzforderungen. Zudem riskierst Du den Ausschluss relevanter Nutzergruppen und einen langfristigen Imageverlust.

Was umfasst die Barrierefreiheit konkret?

Barrierefreiheit bedeutet weit mehr als nur große Schrift und Kontraste. Es geht u. a. um Bedienbarkeit per Tastatur, Vorlesbarkeit von Inhalten (z. B. PDFs), Alternativtexte für Bilder, klare Sprache und die strukturierte Auszeichnung im Code (z. B. ARIA-Rollen). All das machen wir für Dich umsetzbar.

Gibt es eine Pflicht zur Barrierefreiheits-Erklärung?

Ja. Unternehmen müssen eine Barrierefreiheits-Erklärung nach EN 301 549 bereitstellen – mit Angaben zur Konformität, Prüfmethode und Kontakt für Rückmeldungen. Wir liefern Dir diese Erklärung standardkonform mit, inklusive Dokumentation.