Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet zahlreiche Unternehmen dazu, ihre Website barrierefrei zu gestalten – und zwar nicht optional, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
„Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro und mögliche Abmahnungen durch Wettbewerber. Wir unterstützen Dich dabei, Deine Website jetzt rechtzeitig anzupassen – mit klaren Paketen für Unternehmen, die auf der sicheren Seite stehen wollen.“
Wer ist vom BFSG betroffen?
Das BFSG betrifft alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder bestimmte elektronische Produkte für Endnutzer bereitstellen – insbesondere:
- Online-Shops & Buchungsplattformen
- Banken, Versicherungen, Telekommunikation
- Bildungsanbieter & E-Learning-Plattformen
- Anbieter von Software, digitalen Formularen oder Zahlungssystemen
- Hersteller & Händler von z. B. Smartphones, Routern, interaktiven Automaten
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und < 2 Mio. € Umsatz sind bei Dienstleistungenausgenommen – nicht jedoch bei Produkten.
Das BFSG umsetzen
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Wir sind Deine Experten für barrierefreie Websites, SEO und digitale Compliance.
Unser Team prüft, begleitet und setzt für dich um – rechtssicher, pragmatisch und effizient.
Was ist beim BFSG zu tun?
Wenn deine Website nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) rechtssicher sein soll, müssen konkrete Anforderungen erfüllt werden – technisch, inhaltlich und gestalterisch. Dazu gehören auch eine Barrierefreiheits-Erklärung nach EN 301 549 sowie – sofern möglich – das Angebot von Inhalten in Leichter Sprache, um wirklich allen Nutzergruppen Zugang zu ermöglichen.
Content
Texte gut lesbar und skalierbar gestalten
Farben
Farbkontraste und Schriftarten optimieren
Tastatur
Alle Inhalte auch per Tastatur bedienbar machen
Alt-Tags
Bilder mit Alternativtexten versehen
Untertitel
Videos mit Untertiteln ausstatten
PDFs
PDFs und Formulare barrierefrei bereitstellen
Unsere Angebote zur Umsetzung des BFSG
Jede Website ist anders – deshalb bieten wir flexible Pakete an, die sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Ob erste Einschätzung, technische Umsetzung oder vollständige Begleitung bis zur rechtssicheren Erklärung:
Wir helfen Dir, Deine Website barrierefrei zu gestalten – effizient, nachvollziehbar und gesetzeskonform.
Im Folgenden findest Du unsere drei Leistungsstufen – von der kompakten Analyse bis zur vollständigen Komplettlösung.
Unsere Kunden
die vom ELCI.AI Wissen profitieren
Erfahre was unsere Teilnehmer so sehr an unserem SEO-Wissen schätzen und wie sie ihr täglicher Basis durch unser Coaching ihre Websiten und Onlineshops optimieren und zu mehr Sichtbarkeit und Aufrufen führen.
Häufige Fragen zum BFSG
Das Thema digitale Barrierefreiheit wirft bei vielen Unternehmen berechtigte Fragen auf. In unseren FAQs findest Du die wichtigsten Antworten rund um das BFSG, die rechtlichen Vorgaben und unsere Dienstleistungen zur Umsetzung.
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und weniger als 2 Mio. € Umsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen – nicht jedoch, wenn sie Produkte verkaufen, die unter das Gesetz fallen (z. B. Hardware, Automaten oder digitale Lesegeräte).
Bei Verstoß drohen Bußgelder von bis zu 100.000 €, Unterlassungserklärungen von Wettbewerbern und sogar Schadensersatzforderungen. Zudem riskierst Du den Ausschluss relevanter Nutzergruppen und einen langfristigen Imageverlust.
Barrierefreiheit bedeutet weit mehr als nur große Schrift und Kontraste. Es geht u. a. um Bedienbarkeit per Tastatur, Vorlesbarkeit von Inhalten (z. B. PDFs), Alternativtexte für Bilder, klare Sprache und die strukturierte Auszeichnung im Code (z. B. ARIA-Rollen). All das machen wir für Dich umsetzbar.
Ja. Unternehmen müssen eine Barrierefreiheits-Erklärung nach EN 301 549 bereitstellen – mit Angaben zur Konformität, Prüfmethode und Kontakt für Rückmeldungen. Wir liefern Dir diese Erklärung standardkonform mit, inklusive Dokumentation.